Archivierte Stelle: Mitarbeiter Interne Revision und Compliencemanagement (d/m/w; 241/2022) in Leipzig
Archivierte Stelle: Mitarbeiter Interne Revision und Compliencemanagement (d/m/w; 241/2022) in Leipzig
Leipzig
ab sofort | unbefristet | in Voll- oder Teilzeit
Für die Klinikum St. Georg gGmbH besetzen wir eine Stelle für das Aufgabengebiet
Interne Revision und Compliancemanagement
ab sofort | unbefristet | in Voll- oder Teilzeit
Ihre Perspektiven - unsere Angebote
- spannendes Aufgabengebiet in einem professionellen und motivierten Umfeld
- leistungsgerechte Vergütung auf TVöD-Niveau (30 Tage Urlaub + 2 Arbeitszeitverkürzungstage)
- alle Vorteile und Unterstützungsmöglichkeiten eines mitarbeiterorientierten Arbeitgebers, z.B.: Job-Ticket, betriebliche Gesundheitsfürsorge, betriebliche Altersvorsorge und VWL
- Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Ihr Profil
- Sie verfügen über ein erfolgreich abgeschlossenes juristisches Bachelorstudium (LL.B.) mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht oder eine vergleichbare Qualifikation.
- Sie bringen Verständnis für alle wesentlichen Abläufe eines Krankenhausbetriebes mit.
- Sie verfügen über unternehmerisches Denkvermögen sowie eine hohe Kontakt-und Kommunikationsfähigkeit.
- Sie haben eine sorgfältige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise, eine sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit zeichnet Sie aus.
Ihre Aufgaben
- Umsetzung und Weiterentwicklung des Revisionsprogramms
- Erarbeitung von Handlungsempfehlungen auf Grundlage der Ergebnisse und Feststellungen entsprechend des Aufgabengebietes
- Berichterstattung an Geschäftsführung und Gremien
- Umsetzung und Weiterentwicklung der Compliance-Strukturen und -Regelungen im Unternehmen, insbesondere Kommunikation und Bearbeitung des Compliance Managementsystems
- Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen
- Koordination und Umsetzung von Kontrollmechanismen zur Wirksamkeit von Compliance-Maßnahmen
Kontakt
Haben wir Ihr Interesse geweckt? . Infektionsschutzgesetz) und das Masern-Virus (gem. Masernschutzgesetz) erfolgen kann. Die Nachweise sind im Einstellungsprozess vorzulegen.